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Für Selbständige

Regelinsolvenz für SelbständigeDie wenigsten wissen: Bei einer Regel-Insolvenz kann in vielen Fällen die Firma weitergeführt werden.

1. Schritt:

Es wird zunächst versucht, mit den Gläubigern eine Einigung außergerichtlich zu erzielen. Falls Sie dies nicht wünschen, kann direkt zum zweiten Schritt  übergegangen werden.


2. Schritt:

Wenn die außergerichtliche Schuldenbereinigung erfolglos war, bleibt dem Schuldner der Weg in die Regelinsolvenz.


Mit der Gesetzesänderung zum 01. Dezember 2001 wurde Selbständigen und ehemaligen Selbständigen mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 19 Gläubiger) das Regelinsolvenzverfahren geschaffen. Die Regelinsolvenz ermöglicht es jedem Selbständigen, seine Tätigkeit trotz Insolvenz oder Überschuldung fortzusetzen, sofern eine Aussicht auf Sanierung besteht.


Seit dem 01.07.2007 wurde eine weitere verbesserte Gesetzesreform "Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzrechts" vorgenommen, in der folgender Inhalt vom Bundesjustizministerium besonders hervorsticht:

Fortführung und Sanierung von Unternehmen haben Vorrang vor der Liquidierung- sofern es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Vorläufige Insolvenzverwalter erhalten bessere Möglichkeiten, um die Betriebsmittel eines Unternehmens zusammenzuhalten. Wir fördern die Eigeninitiative, indem wir dem Schuldner Anreize geben, trotz der Insolvenz eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

Somit kann das Insolvenzgericht auch die Betriebsmittel, die für die Fortführung des Betriebes notwendig sind, die Nicht-Herausgabe an die
Gläubiger, anordnen.

Man kann daher sagen, dass die deutsche Rechtsordnung einen Lösungsweg auch für Selbständige bereit hält, ohne dass der Schuldner gleich "schwarz" sieht. 

Wir bieten Ihnen den kompletten Service bis zur Insolvenzeröffnung, ohne dass für Sie in dieser Zeit ein Behördengang anfällt.

Im außergerichtlichen Verfahren bieten wir auch Unternehmensberatung an, siehe auch unsere Rubrik "Unternehmensberatung".

Speziell für Privatpersonen gibt es die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz), siehe auch unsere Rubrik "Für Privatpersonen".



Schuldnerberatung Utz   •   Tel: 0800 7234100 (Gratis-Hotline)   •   Email: kontakt@schuldnerberatung-kostenlos.info